Lange wurde es diskutiert das es nicht sein kann, daß man für einen Computer GEZ Gebühr zahlen muss.
Angeblich könnte ich mit meinem Rechner TV und Radio der öffentlich rechtlichen Emfpangen.
Zum ersten habe ich keine TV-Karte im Rechner könnte aber via Web TV Schauen oder Radio hören.
Dazu habe ich aber keine Veranlassung da der Rechner hier ganz andere Aufgaben hat.
Nun haben die Richter am hessischen Verwaltungsgericht in Gießen ein Urteil gefällt, wonach man man nur GEZ-Gebühr für den Rechner zahlen muss wenn damit nachweislich TV- und Radioprogramme bezogen werden.
Schauen wir mal wie das weitergeht, leider ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Aktenzeichen: 9 K 305/09.GI und 9 K 3977/09.GI